Wer sich beruflich unabhängig und selbstständig machen möchte,
muss in der der Regel ein Gewerbe anmelden und benötigt dafür einen Gewerbeschein
(Formular für eine Gewerbe-Anmeldung). Bei der Anmeldung muss er dazu in diesem
amtlichen Formular vermerken, ob die Art seiner zukünftigen unternehmerischen Tätigkeit
dem Handwerk, der Industrie oder dem Handel zuzuordnen ist oder unter Sonstiges fällt.
Fällt seiner geplanten Tätigkeit in dem Bereich des Handwerks, muss er weiterhin angeben,
ob eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgte und eine Handwerkskarte vorliegt.
Ausgenommen von einer Anmeldung sind nur einige wenige freie Berufe, wie zum Beispiel
Autoren, Journalisten oder Künstler. Ebenfalls benötigen Landwirte keine
Gewerbeanmeldung, da diese dem Wirtschaftssektor der Urproduktion zugerechnet werden.
Für alle anderen ist die Anmeldung eines Gewerbes hingegen obligatorisch. Doch was ist
eigentlich ein Gewerbe und was verbindet ein neuzeitliches Gewerbe noch mit den Zünften
und dem Zunftwesen aus längst vergangenen Tagen?
Nun ein Gewerbe ist praktisch jede selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer zur Erzielung
von Gewinn auf eigene Rechnung betrieben wird. Die Rahmenbedingungen für ein Gewerbe
werden in der Gewerbeordnung und in verwandten Rechtsvorschriften festgelegt und ein
Gründer tut gut daran, sich über die wichtigsten Punkte dieser Rechtsvorschriften bereits
im Voraus zu informieren oder sich durch einen fachkundigen Anwalt oder Vertreter seiner
für ihm zuständigen Kammer (IHK, HWK) beraten zu lassen.
Beim Gewerbe wird zwischen handwerklichen Gewerbe (dem sogenannten Vollhandwerk),
handwerksähnlichen Gewerbe und Gewerbezweigen unterschieden, die nicht von der
Handwerksordnung erfasst sind.
Das Handwerk hat in deutschen Landen eine lange Tradition. Einer der ersten handwerklichen
Berufe war sicherlich der Dorfschmied. Körbe flechten, Brote backen, eventuell auch
einfache Töpferwaren fertigen, konnten die in ländlicher Umgebung weitestgehend auf sich
gestellt lebenden Menschen im frühen Mittelalter sicherlich noch selbst. Nicht aber
Metall verarbeiten.
Doch noch vor dem frühen Mittelalter kamen die Römer und mit den Römern kamen militärische
Lager, aus denen im weiteren geschichtlichen Verlauf erste Marktzentren entstanden, die zu
späteren Stadtgründungen führten. In diesem Zusammenhang werden Namen wie Augsburg, Mainz,
Worms und weitere erwähnt. Weitere Zentren entstanden im Umfeld von größeren Klöstern und
Bistumssitzen, hier fallen Namen wie Erfurt und Fulda, wobei Arnstadt als älteste Stadt von
Deutschland im Jahre 704 gegründet wurde.
Handel, Handwerk, Märkte und Zünfte in den Städten des späten Mittelalters.
Im Mittelalter schlossen sich die Handwerker vielfach zu Zünften
zusammen, was in einer dörflichen Gemeinschaft noch nicht der Fall war. Das Zunftwesen
entwickelte sich mit dem Wachsen der Städte und der Erstarkung des Bürgertums.
Die ersten Zünfte wurden im 12. Jahrhundert gegründet, wie es verschiedentlich nach
unterschiedlichen Quellen heißt.
Die Handwerkszünfte regelten, ähnlich wie heute die Handwerkskammern in Gemeinschaft mit
den Innungen, gewisse Ausbildungs- und Arbeitsregelungen, weiterhin im gewissen Maße die
Qualitätsanforderungen an den gefertigten Produkten. Darüber hinaus linderten Zünfte durch
finanzielle Beihilfen die größte Not, wenn Familien von erkrankten oder verstorbenen
Mitgliedern auf diese Hilfen angewiesen waren.
In ähnlicher Weise verkörpern heute Innungen und Kreishandwerkerschaften das, was den
mittelalterlichen Zünften und den einstigen Zunftwesen entspricht, wobei anderes den
Renten- und Krankenkassen vorbehalten bleibt.
Sehr weit entfernt von der Realität ist dieser Vergleich von Zünften und dem Zunftwesen
zu heutigen Innungen und dem Kreishandwerkerschaften sicherlich nicht, denn immerhin
wurden Zünfte zuweilen auch mit den Ausdrücken Gilden oder Innungen als Äquivalent
betitelt.[1] Wer ein selbständiges
Handwerk ausüben wollte, dem blieb damals nichts weiter übrig, als einer in einer Zunft
Mitglied zu werden.
Mit der Mitgliedschaft verhält es sich heute nicht viel anders einst, da ein Vollhandwerk
nur der Handwerker ausüben darf, der in der Handwerksrolle eingetragen ist und der einen
jährlichen Beitrag an die Handwerkskammer löhnt.
Ob nun das Festhalten an alten Traditionen gut ist oder dem europäischen Fortschritt
entgegensteht, darüber wurde vielfach gestritten und debattiert. Einige Anpassungen
erfolgten, auf die wir hier nicht im Einzelnen eingehen möchten, doch unter anderem
wurde im Jahre 2004 die Anzahl der in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen Gewerke
von 94 auf 41 reduziert. Weiterhin eine Meisterprüfung (insofern keine
Ausnahmegenehmigung vorliegt) muss in Gewerken abgelegt werden, bei denen besondere
Gefahren bestehen, für Kunden wie für Dritte. Und ohne bestandene Meisterprüfung keine
Eintragung in die Handwerksrolle und keine Handwerkskarte, es sei denn eine
Ausnahmegenehmigung liegt vor.
Doch auch ein Gewerbetreibender, dessen Tätigkeitsfeld nicht der Kontrolle durch die
Handwerkskammer unterliegt, ist selten vom neuzeitlichen Zunftwesen befreit. Generell
besteht zwar laut der Gewerbeordnung in Deutschland ein Recht auf Gewerbefreiheit, doch
wo ein Recht existiert, dort existieren nebenher auch Pflichten, die dieses Recht regeln.
So besteht für alle anderen Gewerbetreibenden, die nicht von der Handwerkskammer erfasst
werden, eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. Ausgenommen
hiervon sind nur Kleingewerbetreibende, sowie eventuell noch einige Freiberufler
und, wie weiter oben bereits erwähnt, kleinere Landwirte, die keine industrielle Produktion
betreiben.
Fußnoten, Anmerkungen und Kommentare:
1 In der Neuzeit wird zur besseren Unterscheidung unter Zunft mehrheitlich der Zusammenschluss von Handwerksmeistern verstanden, der Begriff Gilden hingegen mehr den Vereinigungen von Kaufleuten zugerechnet, doch das war nicht immer so. Zumindest gibt es den Begriff Handwerksgilden noch, wenngleich nur noch in mittelalterlichen Spielen gebräuchlich.