Bereits im 17. Jahrhundert schrieb der Schweizer Theologe u.
Literaturhistoriker Alexandre Rodolphe Vinet (1767-1847), über den Zusammenhang von Staat
und Familie, dass das Schicksal des Staates vom Zustand der Familie abhänge. Eine
Aussage, an der sich bis heute nicht viel geändert hat. Hierbei meinte Alexandre Rodolphe
Vinet vermutlich nicht eine einzelne beliebige Familie, sondern die Familienpolitik eines
gesellschaftlichen und politischen Systems an sich.
Familienpolitik? Von einer Familienpolitik, so wie wir diese heute kennen, konnte
allerdings in jenen Jahren kaum die Rede sein. Die Gleichberechtigung zwischen Frau und
Mann gab es noch nicht, ebenso setzte sich die allgemeine Schulpflicht in jener Zeit noch
eher schlecht als recht durch. Wer eine gute Arbeit fand, der konnte eine Familie
ernähren, krank durfte nur niemand werden. Eine Sozialversicherung, wie wir diese heute
kennen, gab es noch nicht. Erst unser alter Reichskanzler Bismarck führte ab dem Jahre
1883 eine gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer ein.
Es hat sich viel getan seither, die Familienpolitik wurde zu einem wesentlichen Punkt in
jedem industriellen Staat und dies nicht nur in Europa. Die Familie ist die kleinste Zelle
der großen Gemeinschaft eines Staates und nur wenn es in der überwiegenden Mehrheit
dieser kleinsten Zellen nicht rumort, sind auch in allen anderen Bereichen Fortschritte
möglich.
Heute reicht die soziale Grundabsicherung einer Familie und die allgemeine
Schulpflicht schon lange nicht mehr hin, um im Weltmaßstab als Staat auch wirtschaftlich
bestehen zu können. Jede Familie benötigt ein Heim, in der sich diese Familie
wohlfühlen kann. Kann diese Voraussetzung eines angemessenen Heimes für jede Familie
nicht vom Staat erfüllt werden, so können auch von den Familienangehörigen keine
Spitzenleistungen im beruflichen Alltag erwartet werden.
Doch an so ein Heim werden heute andere Ansprüche gestellt, als noch vor 50 oder 100
Jahren. Je nach dem System war die Herangehensweise unterschiedlich. So wurde in der
ehemaligen DDR hauptsächlich der Bau von Plattenbauwohnungen vorangetrieben. In der
Bundesrepublik wurden hingegen Bausparverträge für den privaten Wohnungsbau und für
Eigentumswohnungen gefördert. Das Prinzip war unterschiedlich, dass beabsichtigte
Resultat war es letztendlich nicht, da das Ziel so oder so erreicht wurde und das Ziel
hieß, nicht jeder Familie eine Wohnung, sondern jeder Familie ihre Wohnung.
Fußnoten, Anmerkungen und Kommentare: