Oft werden Begriffe wie Arbeit und Job oder Tätigkeit und Beruf in einem Topf geworfen, doch unterscheiden diese sich teilweise beträchtlich und so weist zum Beispiel der erste Begriff auf die Erbringung einer Leistung hin und der letzte auf die Folgen eines Gefühls.
Beginnen wir bei der Verdeutlichung mit dem Begriff der Arbeit, so
sagt uns die Physik, dass sich die geleistete Arbeit aus dem zurückgelegten Weg und der dafür
aufgewendeten Kraft errechnen lässt. Die Arbeitsabläufe dabei sind meist komplex, es sei denn
ein Arbeitnehmer würde z.B. nur im Kreise laufend eine Mühle, ein Förderrad oder eine
ähnliche Vorrichtung antreiben. In diesem Fall würde er als Arbeit nur eine stupide Tätigkeit
verrichten, zu die er sich kaum berufen fühlen dürfte und die einst auch ein Pferd oder Esel
erledigen konnte oder in der heutigen Zeit eine Antriebsmaschine.
Nun könnte leichtfertig geschlussfolgert werden, bei jeder Tätigkeit, bei der ein Muskel
beansprucht wird, handle es sich nach einer Definition aus dem Bereich der Physik bereits um
Arbeit, womit es keinen erkennbaren Unterschied zwischen Arbeit und Tätigkeit geben würde.
Nun ganz so ist es nicht, denn eigens zur weiteren Unterscheidung hat der Mensch geistig
schöpferische Arbeiten verrichtet und dabei den Begriff der Arbeit in den Sozialwissenschaften,
in der Volkswirtschaftslehre und in der Betriebswirtschaftslehre jeweils etwas angepasster
definiert.
Sozialwissenschaften: In den Sozialwissenschaften wird die Arbeit unterteilt
in entgeltliche und unentgeltliche Arbeiten (z.B. Hausarbeit), die mehr oder
weniger dem Erhalt einer Lebensgrundlage dienlich sind und in Arbeiten, die der persönlichen
Entfaltung des Einzelnen dienen. Weiterhin sollen an dieser Stelle ehrenamtliche Tätigkeiten
nicht unerwähnt bleiben.
Volkswirtschaftslehre: Im Gegensatz zu den Sozialwissenschaften bleiben in
der Volkswirtschaftslehre unentgeltliche Arbeiten (wie z.B. die Hausarbeit oder
ehrenamtliche Tätigkeiten) unberücksichtigt. Tätigkeiten werden nur dann als Arbeit
gewertet, wenn am Monatsende etwas dabei herauskommt. Ob es sich dabei um körperliche oder
um geistige Tätigkeiten handelt, spielt hingegen letztendlich keine Rolle, so lange es in
der Kasse klingelt.
Betriebswirtschaftslehre: Im betriebswirtschaftlichen Sinne zählt eine
Tätigkeit nur dann als Arbeit, wenn durch dieser Tätigkeit Dienstleistungen erbracht oder
Waren produziert werden. Ob es sich dabei um körperliche Tätigkeit oder um eine geistige
handelt (z.B. um den Produktionsablauf zu steuern), spielt für die Einordnung als
Arbeit hingegen nur eine klassifizierende Rolle, so lange die Tätigkeit mit der Produktion
von Gütern in Zusammenhang steht.
Einige Leser mögen den Begriff nur für eine aus dem Englischen
übernommene und umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeit oder Beruf halten, doch ganz so
ist es nicht. Andere betrachten einen Job möglicherweise nur als eine Bezeichnung für
eine zeitlich befristete Tätigkeit, doch auch dies trifft es nicht wirklich. Zur besseren
Unterscheidung und Einordnung wurde nachfolgend mit dem Begriff des Berufes begonnen.
Beruf: Der Begriff Beruf leitet sich von berufen ab und das aus gutem Grund.
Wer einen Beruf erlernen möchte, sollte sich auch dazu berufen fühlen, eben diesen und keinen
anderen Beruf zu erlernen. Diese Ableitung des Wortes ist alles andere als neu und war
ursprünglich darauf ausgerichtet, dass derjenige, der einen Beruf erlernen oder ein Amt
bekleiden wollte, sich auch von sehr weit oben dazu berufen fühlen sollte.
Ein höheres Wesen
lassen wir in dieser Betrachtung außen vor, wobei die Fragestellung eher ist, was blieb
von dieser Ableitung erhalten?
Dazu ist sicherlich einst wie heute zu bemerken, nicht jedem war und ist es vergönnt, einen
Wunschberuf zu erlernen, wenn die Voraussetzungen einst wie heute nicht vorliegen. Dort, wo
ein Wille ist, ist sicherlich oftmals auch ein Weg, doch nicht jeder bringt diese
Willensstärke mit, seinen Weg auch um jeden Preis zu gehen.
Bleiben wir im Heute, so steht und fällt einiges mit den schulischen Abschlusszeugnissen.
Doch allein gute Noten und entsprechende Abschlüsse genügend nicht, wenn auf dem Arbeitsmarkt
keine offenen Lehrstellen für einen gesuchten Traumberuf angeboten werden, zu dem sich ein
Jugendlicher berufen fühlt. In diesem Fall bleibt nichts weiter übrig, als nach geeigneten
Alternativen zu suchen. Doch auch bei den offene Lehrstellen, die als Alternative zur Auswahl
stehen, sollte geprüft werden, für welche sich ein/e Auszubildende/r am meisten berufen
fühlt.
Eine Berufsausbildung enthält entsprechende Qualifizierungen und endet mit einer
entsprechenden Abschlussprüfung und mit einem Nachweis. Der Auszubildende wird nach
bestandener Prüfung eine von staatlicher Seite anerkannte Urkunde erhalten, mit
welcher er sich als Facharbeiter oder Geselle ausweisen kann.
Um einen Beruf auszuüben, muss ein Arbeitnehmer in der Regel über einen Facharbeiterbrief
oder über einen Gesellenbrief oder ein gleichwertiges Zeugnis verfügen oder zumindest
(teilweise auch zusätzlich) langjährige Erfahrungen in seinem Beruf nachweisen
können.
Job: Im Unterschied zur Ausübung eines Berufes handelt es sich beim Job
nur um eine Beschäftigung, die oftmals keine fundierte Ausbildung erfordert. Bei Jobs handelt
es sich häufig um kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, doch gibt es nebenher durchaus
auch längerfristige Vollzeitjobs, die häufig über Zeitarbeitsunternehmen vermittelt
werden. Eine Übernahme und dauerhafte Festeinstellung durch Unternehmen, wie für betriebliche
Aufgaben, die eine fachliche Qualifizierung voraussetzen, ist jedoch weniger häufig.
Als Beispiel sei hier eine gelernte Einzelhandelskauffrau erwähnt, die in den letzten 20
Jahren sich mit Jobs in Großbäckereien, Wäschereien und ähnlichen Tätigkeiten über Wasser
hielt. Die Anlernzeit, um Gebäck zu verpacken oder Wäsche zu falten, betrug in jedem Fall
nur wenige Tage, ehe die volle Leistung erwartet wurde.
Jobs sind und bleiben Gelegenheitsarbeiten, auch wenn die Gelegenheiten sich über einen
größeren Zeitraum erstrecken. Der Begriff an sich wurde dem Englischen entlehnt.
Wer noch nie über ein Formular gebeugt der Verzweiflung nah war,
kann sich glücklich schätzen. Trotz diverser Ausfüllhinweise bleibt oftmals der eine oder
andere Punkt ein Rätsel. In Beziehung auf die vorausgehenden Punkte ist der Fall aber meist
recht einfach. Wer im Formular nach seinem Beruf gefragt wird, wird auch den erlernten Beruf
angeben, für den er die Qualifizierungen und Nachweise besitzt, selbst wenn er seit 20 oder
30 Jahren nicht mehr in diesem Beruf tätig war.
Zumindest vertritt der Autor diese Meinung, denn mit dem erlernten Beruf verhält es sich
seiner Meinung nach wie mit dem Schulabschluss, beides bleibt ein Leben lang bestehen. Auch
wenn der eine oder andere nach der Schule kein Buch mehr in der Hand nahm und nach der Lehre
nie wieder im Beruf tätig war, Abschluss bleibt Abschluss. Beides lässt sich nur durch
zusätzliche Bildungswege erweitern, wie Umschulung oder Studium.
Nun zugegeben, nicht immer ist es ganz so einfach. Nehmen wir als Beispiel einen gelernten
Maurer, der sich zum Bauunternehmer mauserte. Gehen wir in diesem Beispiel davon aus, dass
er auf dem Weg zum Unternehmer eine Meisterausbildung absolvierte. Ist dieser von Beruf nun
Maurer, Meister oder Bauunternehmer?
Ohne Ausbildung zum Meister würde nach Meinung des Autors der Beruf Maurer als Bezeichnung
erhalten bleiben, doch mit einer bestandenen Meisterprüfung würde der höhere Abschluss
zählen und in Formularen angegeben, zum Beispiel Meister für Hoch- und Tiefbau. Bei seiner
Tätigkeit als Bauunternehmer handelt es sich jedoch nur um eine Tätigkeit, die
gegebenenfalls nur vorübergehend sein könnte. Nur wenn in einem Formular statt nach seinem
Beruf nach seiner gegenwärtigen Tätigkeit gefragt werden würde, könnte er festhalten, dass
er einer Arbeit als Bauunternehmer nachgeht.
Ein klein wenig anders verhält es sich nur mit Berufsbezeichnungen, die nicht geschützt
sind, jedoch bei einer (frei-)beruflichen Selbstständigkeit durchaus geführt werden
können. Als Beispiele seien hier Fotodesigner oder Hundetrainer erwähnt. Mit beiden ließe
sich durchaus ein angemessener Lebensunterhalt bestreiten oder zumindest eine Nebeneinnahme
erzielen. Beide dürften als Berufsbezeichnung verwendet werden, nur sollten das
erforderliche Grundlagenwissen und genügend praktische Erfahrungen vorhanden sein.
Abschließend sei noch einmal ausdrücklich erwähnt, alle Punkte, Ansichten und Bemerkungen
spiegeln nur die Meinung des Autors wieder. Schön, wenn die oder der eine oder andere
Leser/in dadurch eine kleine Hilfe beim Ausfüllen eines Formulars erhielt. Der Autor ist
jedoch kein Experte für bürokratische oder gar rechtliche Fragen.
Fußnoten, Anmerkungen und Kommentare:
vs. => versus (bei vergleichenden Gegenüberstellungen)